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Allgemeine Vertragsbedingungen Ferienhäuser
(Interhome)
1. Allgemeines
Die allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen (im folgenden auch "Vertragspartner" genannt) und uns, der Interhome AG, Sägereistrasse 20, CH-8152 Glattbrugg/Zürich. Die für uns in Deutschland die Ferienhäuser vermittelnde Interhome (Deutschland) GmbH, Hoeschplatz 5, D-52349 Düren, ist dementsprechend nicht Ihr Vertragspartner, sondern lediglich, wie auch die übrigen Reisebüros, Vermittler (Buchungsstelle). Soweit zulässig, werden wir aber von der Interhome (Deutschland) GmbH, Düren, rechtlich in unserer Position als Reiseveranstalter vertreten. Die Interhome (Deutschland) GmbH ist berechtigt, für uns Erklärungen entgegenzunehmen. Vor Ort wird der Leistungsträger (Schlüsselhalter) als Ansprechpartner für Sie tätig.
2. Abschluss des Vertrages
(1) Mit der Anmeldung bieten Sie uns als Veranstalter den Abschluss eines Mietvertrages über das von Ihnen ausgewählte Objekt verbindlich an. Die Anmeldung kann online oder schriftlich, mündlich oder fernmündlich in einem Reisebüro oder bei der Interhome (Deutschland) GmbH, Düren, vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt auch für alle darin benannten Teilnehmer. Für deren Vertragsverpflichtung haben Sie als unser Vertragspartner wie für Ihre eigene Verpflichtung einzustehen, sofern Sie sie durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.(2) Der Vertrag kommt mit unserer Annahme zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach werden wir dem Vertragspartner die Buchungsbestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist darin ein neues Angebot zu sehen, an das wir uns für die Dauer von 10 Tagen gebunden halten. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklären und die Anzahlung von 10 % des vereinbarten Preises leisten.(3)Sonderwünsche und mündliche Abreden betreffend des Mietobjekts sind nur dann gültig, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben.
3. Bezahlung/Sicherungsschein
Zahlungen des Vertragspartners auf den Preis vor Beendigung der Mietzeit erfolgen gegen Aushändigung des Sicherungsscheines (§ 651 k Abs. 3 BGB). Mit Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Mietpreises zu leisten. Der Restbetrag des Mietpreises ist 29 Tage vor Mietbeginn, spätestens jedoch bei Aushändigung oder Zugang des Reisegutscheins fällig. Dieser Reisegutschein ist bei Ankunft dem Schlüsselhalter zu übergeben.
4. Leistungen/Preise
(1) Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus unseren Leistungsbeschreibungen und Preiskalkulationen sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Buchungsbestätigung. Vorbehaltlich der konkreten Angaben lassen sich grundsätzlich die nachfolgenden Leistungen und Preise beschreiben.(2) Die publizierten Preise für Ferienwohnungen sind Wochenpreise für das gesamte Mietobjekt in der entsprechenden Preisperiode. Die Mindestmietdauer beträgt in der Regel 7 Tage. An- und Abreisetag sind jeweils Samstag (Hochsaison). Ausnahmen sind mit schriftlicher Bestätigung der Buchungsstelle möglich.(3) In den Preisen sind - sofern nicht anders vereinbart - der gewöhnliche Energieverbrauch sowie die Endreinigung eingeschlossen. In Einzelfällen wird die Energie durch Verbrauchsmessung berechnet; dies ist in der Leistungsbeschreibung oder in der Preisliste vermerkt. Endreinigung, Wäsche und Ortstaxe sind - sofern nicht anders vereinbart - ebenfalls im Preis inbegriffen, andernfalls in der Preisliste gesondert ausgewiesen. Nicht im Mietpreis enthalten und an Ort und Stelle zu bezahlen sind vom Kunden gewünschte Zusatzleistungen (z. B. zusätzliche Reinigung, zusätzliche Bettwäsche, Kaminholz usw.).(4) Die in der Beschreibung, auf der Buchungsbestätigung und in den Unterlagen genannten Infrastrukturbetriebe (Transportmittel, Läden, Restaurants, Sportanlagen usw.) sind nicht Vertragsbestandteil. Diese Betriebe entscheiden in eigener Verantwortung über Betriebszeiten usw. Gleiches gilt für die öffentlichen und privaten Versorgungsbetriebe (wie Wasser- und Elektrizitätswerke). Auch Angaben über Wetterverhältnisse stellen keine Zusicherung dar.
5. Leistungs- und Preisänderungen
(1) Die Leistungsbeschreibungen und Preiskalkulationen sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung dieser Angaben vorzunehmen, über die wir Sie vor der Buchung, spätestens aber mit der Buchungsbestätigung, informieren werden.(2) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden sollten und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vertraglich zugesagten Leistung nicht beein-trächtigen. Andernfalls haben Sie das Recht, innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten. Alternativ können Sie die Zurverfügungstellung eines mindestens gleichwertigen Mietobjektes verlangen, wenn wir in der Lage sind, ein solches Mietobjekt ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag werden bereits erfolgte Zahlungen umgehend rückvergütet.(3) Die Gewährleistungsansprüche bleiben von der Änderung unberührt.(4) Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung oder Einführung von Steuern oder Abgaben für von uns zu erbringende Leistungen oder einer Änderung der für das Mietobjekt einschlägigen Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Teilnehmer auf den Mietpreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Mietbeginn mehr als 4 Monate liegen.(5) Im Fall einer nachträglichen Änderung des Preises oder einer Änderung einer wesentlichen Leistung haben wir Sie als Vertragspartner unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen ab dem 22. Tag vor Mietbeginn sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % sind Sie innerhalb von fünf Tagen nach Kenntnisnahme von der Preiserhöhung berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Alternativ können Sie die Zurverfügungstellung eines mindestens gleichwertigen Mietobjektes verlangen, wenn wir in der Lage sind, ein solches ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten.
6. An- und Abreise/ Verkürzung oder Verlängerung des Aufenthaltes
(1) Sofern nicht anders in den Unterlagen vermerkt, sollte die Anreise zwischen 16.00 Uhr und 19.00 Uhr, die Abreise bis 10.00 Uhr erfolgen. Sollte der Vertragspartner später als 19.00 Uhr anreisen, ist der Schlüsselhalter rechtzeitig darüber zu informieren (die Adresse und die Kommunikationsnummern des Schlüsselhalters ist den Unterlagen zu entnehmen). Kann das Objekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übernommen werden, z. B. infolge erhöhten Verkehrsaufkommens, Streiks usw. oder aus persönlichen Gründen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Gleiches gilt, wenn Sie als Vertragspartner das Objekt vorzeitig verlassen.(2) Die Verlängerung des Aufenthalts ist rechtzeitig mit der Buchungsstelle abzustimmen.(3) Nehmen Sie Leistungen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt/ Umbuchungen/Ersatzperson
(1) Sie sind jederzeit vor Reisebeginn zum Rücktritt berechtigt. Maßgebend für die Höhe der anfallenden Rücktrittsgebühren ist der Zugang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns als Reiseveranstalter. Die Rücktrittsgebühren betragen:- bei einem Rücktritt bis 43 Tage vor Mietbeginn 10 % der Mietsumme, - bei einem Rücktritt ab 42 Tage bis 29 Tage vor Mietbeginn 50 % der Mietsumme,- bei einem Rücktritt ab 28 Tage bis 2 Tage vor Mietbeginn 80 % der Mietsumme und - bei später erklärtem Rücktritt und bei Nichtinanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen die gesamte Mietsumme. Abweichend von diesen pauschalierten Rücktrittsgebühren bleibt Ihnen als Vertragspartner das Recht des Nachweises eines geringeren Schadens unbenommen.(2) Bis zum Beginn der Mietzeit können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt (Ersatzmieter). Wir sind berechtigt, dem Eintritt des Dritten zu widersprechen, wenn seiner Teilnahme besondere Mieterfordernisse, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.(3) Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften Sie und der Dritte als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.(4) Sofern Sie einen geeigneten Ersatzmieter stellen oder eine Weitervermietung durch uns erfolgt, entfallen die Rücktrittskosten für den Zeitraum der Weitervermietung.(5) Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
8. Höhere Gewalt
Beide Vertragspartner, also Sie und wir, sind berechtigt, vom Vertrag vor Mietbeginn zurückzutreten oder den Vertrag nach Mietbeginn zu kündigen, wenn bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände, wie z.B. Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen etc. den Aufenthalt im Mietobjekt unmöglich machen, erheblich beeinträchtigen, erschweren oder gefährden. Bereits bezahlte Gelder werden zurückbezahlt. Wir können jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
9. Pflichten des Vertragspartners
(1) Der Vertragspartner sowie die übrigen Teilnehmer haben das Mietobjekt, sein Inventar und - sofern vorhanden - die Gemeinschaftseinrichtungen sorgfältig zu behandeln. Etwaig bestehende Hausordnungen sind zu beachten, insbesondere ist Rücksicht auf Nachbarn zu nehmen.(2) Der Vertragspartner hat bei Schlüsselübergabe durch den Schlüsselhalter eine angemessene Kaution - soweit nicht anders in der Beschreibung ausgewiesen - in Höhe von € 200,00 zu leisten. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts zurückerstattet.(3) Das Mietobjekt darf nur mit der angemeldeten Zahl von Personen belegt werden. Zusätzliche Personen können vom Schlüsselhalter abgewiesen oder gesondert in Rechnung gestellt werden.(4) Die Reinigung der Kücheneinrichtungen, des Geschirrs und Bestecks ist Sache des Vertragspartners und nicht in der Endreinigung inbegriffen. Erfolgt diese nicht oder nicht ordnungsgemäß, sind wir berechtigt, die zur Durch-führung der Endreinigung notwendigen Kosten in Rechnung zu stellen und von der Kaution in Abzug zu bringen.(6) Verursacht der Vertragspartner oder ein Teilnehmer einen Schaden am Mietobjekt, ist dieser unverzüglich dem Schlüsselhalter zu melden. Er haftet für alle von ihm oder den übrigen Teilnehmern während der Mietzeit verursachten Schäden.
10. Mängelanzeige
(1) Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, bei even-tuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen eventuell entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten oder zu vermeiden. Insbesondere besteht die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich beim Schlüsselhalter anzuzeigen.(2) Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Sollte sich das Objekt nicht in vertragsgemäßem Zustand befinden oder Sie oder ein anderer Teilnehmer einen Schaden erleiden, so können Sie Abhilfe verlangen. In diesem Fall haben Sie sich als Vertragspartner unverzüglich an den Schlüsselhalter mit der Bitte um Abhilfe zu wenden. Falls dieser den Mangel nicht innerhalb angemessener Frist beheben oder den Schaden beseitigen kann, haben Sie sich an uns als Reiseveranstalter zu wenden, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, um die Beanstandung zu überprüfen sowie die Leistungsstörung zu beseitigen oder adäquaten Ersatz zu schaffen.(3) Vermieter, Schlüsselhalter und Buchungsstellen sind insoweit nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen hat der Vertragspartner innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Mietende uns gegenüber schriftlich geltend zu machen. Voraussetzung eines Anspruches ist, dass die Leistungen bzw. von Ihnen angenommenen Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden, der Mangel unverzüglich angezeigt wurde und eine Abhilfe nicht erfolgte bzw. nicht möglich war.(4) Ist die Leistung durch Mängel des Mietobjektes ganz erheblich beeinträchtigt, so ist der Vertragspartner berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Voraussetzung ist in aller Regel, dass er uns unter angemessener Fristsetzung zur Abhilfe aufgefordert hat und diese Frist ergebnislos verstrichen ist. Der Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist.
11. Haftung/Verjährung
(1) Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Mietobjekte, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung bzw. der Änderungen nach Ziffer 4 und die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen.(2) Die Haftung für andere als Personenschäden (z. B. Sach- und Vermögens-schäden) ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde und soweit wir für einen dem Vertragspartner entstandenen Schaden wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers allein verantwortlich sind.(3) Ein Schadensanspruch ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetz-lichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ausgeschlossen ist.(4) Für Ihre Ansprüche aus diesem Vertrag wird unabhängig von der erforder-lichen Geltendmachung der Ansprüche nach einem Monat (vgl. Ziffer 10 3. Absatz) eine Verjährungsfrist von einem Jahr vereinbart. Die Verjährung beginnt an dem Tag des vertraglich vorgesehenen Mietendes. Die Verjährung ist nach Geltendmachung solcher Ansprüche bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Fortsetzung der Verhandlungen schriftlich ablehnen.
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Für die angebotenen Länder Belgien, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Österreich, Polen, Portugal, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn und USA benötigen deutsche Staatsangehörige für die Einreise einen gültigen Reisepass oder einen Personalausweis. Visa- und Gesundheitsvorschriften bestehen für deutsche Staatsbürger derzeit nicht. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittkosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten.
13. Sonstiges
(1) Dieser Vertrag bestimmt sich nach deutschem Recht.(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für vorliegende allgemeine Vertragsbedingungen. |
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